Mit 01. Jänner 2023 ist eine neue Förderung in unserer Gemeinde gestartet - die Sportförderung für Privatpersonen. Mit dieser Förderung sollen Kinder und Jugendliche animiert werden, sich sportlich zu betätigen bzw. zu bewegen und die Familien dabei zu unterstützen.
Hier die Eckdaten, Kriterien und Voraussetzungen für den Erhalt dieser Förderung:
- Förderung von sportlichen Aktivitäten für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
- Förderhöhe: € 25,00 pro Person und Kalenderjahr - einmal pro Kind und Kalenderjahr
- Stichtag: Die Förderung startet mit 01. Jänner 2023 (Belegdatum) und kann dann für das laufende Kalenderjahr bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Daher kann für Zahlungen, welche heuer getätigt wurden noch keine Sportförderung beantragt werden.
- Voraussetzungen: Nachweis über Vereinszugehörigkeit bzw. Bestätigung der Teilnahme an offiziellen Sportkursen; Gefördert werden ausschließlich eingetragene Vereine oder Saisonkarten.
- Für die Auszahlung der Fördermittel ist die Vorlage eines Einzahlungsbeleges oder einer Zahlungsbestätigung vom jeweiligen Verein oder Betrieb erforderlich.
- Die Förderperson muss seit mindestens einem Monat mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bruck am Ziller gemeldet sein.
- Antragstellung: Über ein eigenes Formular (siehe unten), welches im Gemeindeamt erhältlich ist,
oder über die Gemeindehomepage heruntergeladen werden kann. Dem Formular ist ein Einzahlungsbeleg bzw. eine Zahlungsbestätigung beizufügen. - Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt in bar direkt im Gemeindeamt nach Vorlage der Belege und des Antragsformulares