Legalisator

Allgemeine Information

Ein Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge, etc. zuständig.

Die Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.

Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Bruck am Ziller mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.
Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.

Kontakt

Wasserer Lucas

Legalisator in Grundbuchsachen - Gemeinde Bruck am Ziller

Tel.: 0650/62 62 46 3

Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

Gebühren

Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind vom im Dokument angegebenem Wert abhängig und sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:

bei einem Wert bis zu € 140,--
gebührenfrei
bei einem Wert über € 140,-- bis € 700,-- €    3,--
bei einem Wert über € 700,-- bis € 3.000,--€    7,--
bei einem Wert über € 3.000,-- bis € 7.000,--€    9,--
bei einem Wert über € 7.000,-- bis € 35.000,--€  24,--
bei einem Wert über € 35.000,--€  31,--
bei unbestimmtem Wert€    3,--


Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift gleichzeitig erscheinender Personen beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf dem Dokument ist weiters eine einmalige Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.


Zuständig


Grafik
Kontaktdaten von Lucas Wasserer
Amtsleiter, Legalisator in Grundbuchsachen
Lucas Wasserer
gemeinde@bruck-ziller.gv.at