Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024

Das Land Tirol hat für das Jahr 2024 wieder den Tirolzuschuss 2.0 aufgelegt.

Der Tirolzuschuss kann vom 01. März 2024 bis zum 30. September 2024 beantragt werden.

Er setzt sich aus dem Heizkostenzuschuss und dem Wohnkostenzuschuss zusammen (werden auch einzeln gewährt).

Nähere Informationen können dem beigefügtem Informationsblatt entnommen werden. Weitere Informationen und das Antragsformular sind im Gemeindeamt oder unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss erhältlich (auch Onlineantrag möglich). Auf dieser Internetseite sind auch der online Tirol-Zuschuss-Rechner  und die Förderrichtlinien abrufbar.

Das ausgefüllte Antragsformular inklusive Beilagen kann auch im Gemeindeamt abgegeben werden und wird dann der zuständigen Abteilung im Landhaus übermittelt.

Die Auszahlung des Tirolzuschusses 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach der Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktover 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/2025.

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihnen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 ausgezahlt wurde, bekommen Sie ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag automatisch zugeschickt. Sofern sich die Haushaltszusammensetzung und die Einkommenssituation nicht geändert haben, kann dieser ausgefüllt an das Land Tirol retourniert werden. Auch an Haushalte von Mindestsicherungsbezieher wird ein Formular zum Wohnkostenzuschuss zugeschickt, das ausgefüllt und anschließend an das Land Tirol retourniert werden muss. Diese Folgeanträge können auch im Gemeindeamt abgegeben werden.