1) Gemeindeförderung für Photovoltaikanlagen

Mit mehrheitlichem Gemeinderatsbeschluss wurde am 09. Oktober 2013 die Förderung von Photovoltaikanlagen
im Gemeindegebiet Bruck am Ziller beschlossen und zuletzt mit einstimmigem Gemeinderatsbeschluss vom
17. Dezember 2021 die Förderrichtlinien angepasst.

  • Der Förderbetrag wird mit € 80,-- pro kWp Anlagenleistung festgesetzt (max. 7 kWp).
  • Es werden maximal 7 kWp Anlagenleistung pro Standort für eine Photovolatikanlage gefördert - unabhängig von der Gesamtanlagenleistung.
  • Die Gewährung der Förderung ist an keine irgendwelche andere Förderung gebunden.
  • Die Förderung wird nur für Anlagen gewährt, die gemäß den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung errichtet wurden.
  • Die allenfalls erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen haben vollständig vorzuliegen.
  • Der Antrag auf Gewährung der Förderung ist durch Vorlage des Nachweises über die Anlagenleistung und einer Abnahmebestätigung durch einen Fachbetrieb bei der Gemeinde Bruck am Ziller einzubringen.
  • Diese Richtlinien sind für Anträge, die ab dem 01.01.2022 eingebracht werden, anzuwenden.