5) Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Die Gemeinde Bruck am Ziller beteiligt sich an der Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion des Landes.
Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe wird an eigenberechtige österreichische Staatsbürger und ihnen im Sinne
der Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. Unionsbürger)
gewährt, die sich rechtmäßig in Tirol aufhalten und seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde den
Hauptwohnsitz haben. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit
Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.


Die gesamten Richtlinien für die Gewährung liegen im Gemeindeamt auf oder können hier abgerufen werden!