3) Sportförderung für Privatpersonen der Gemeinde Bruck am Ziller

  • Förderung von sportlichen Aktivitäten für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
  • Förderhöhe: € 25,00 pro Person und Kalenderjahr - einmal pro Kind und Kalenderjahr
  • Zeitraum: Die Förderung kann ab sofort für das laufende Kalenderjahr bis zum 30. November 2024 beantragt  werden.
  • Voraussetzung für Sportvereine: Nachweis über die Vereinszugehörigkeit bzw. Bestätigung der Teilnahme an offiziellen Sportkursen - gefördert werden ausschließlich eingetragene Vereine
  • Voraussetzung für Sportsaisonkarten: Vorlage des Kaufbeleges, worauf der Name des Kindes angeführt ist bzw. zusätzlich Vorlage der Sportsaisonkarte des Kindes (sofern der Name auf dem Kaufbeleg nicht angeführt ist).
  • Für die Auszahlung der Fördermittel ist die Vorlage eines Einzahlungsbeleges oder einer Zahlungsbestätigung vom jeweiligen Verein oder Betrieb erforderlich.
  •  Die Förderperson muss seit mindestens einem Monat mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bruck  am Ziller gemeldet sein.
  • Antragstellung: Über ein eigenes Formular (siehe unten), welches im Gemeindeamt erhältlich ist, oder über die Gemeindehomepage heruntergeladen werden kann. Dem Formular ist ein Einzahlungsbeleg, ein Kaufbeleg oder eine Zahlungsbestätigung beizufügen.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt in bar direkt im Gemeindeamt nach Vorlage der Belege und des Antragsformulars.

Formulare